Krankenkasse Beitragsrechner
Der Krankenkasse Beitragsrechner bietet eine komfortable Option für die Berechnung von individuellen Krankenkassenbeiträgen und zeigt, wie hoch die Beträge für die gesetzliche Krankenversicherung sind. Die Berechnung erfolgt online und nimmt wenige Augenblicke in Anspruch. Dabei werden ausschlaggebende Kriterien wie aktuelle Krankenkasse, Berufsgruppe und monatliches Bruttoeinkommen berücksichtigt.
Von diesen Faktoren hängt die Höhe des persönlichen Krankenversicherungsbeitrags ab.
- Ab 2015 beläuft sich der allgemeine Beitragssatz für alle Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen in Deutschland auf 14,6 Prozent vom Bruttoeinkommen.
- Jeden Monat wird der allgemeine Beitragssatz von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gleichen Teilen bezahlt.
- Die meisten Krankenkassen kommen mit diesem Beitrag jedoch nicht aus und erheben deshalb Zusatzbeiträge.
- Der Zusatzbeitrag fällt in Abhängigkeit von der finanziellen Lage der jeweiligen Krankenkasse unterschiedlich aus und wird ausschließlich vom Arbeitnehmer übernommen.
Mit einem Krankenkassen Beitragsrechner können Arbeitnehmer und Selbstständige ihre Beiträge bequem berechnen, die Konditionen mehrerer Krankenkassen miteinander vergleichen und unter Umständen einen günstigeren Anbieter mit niedrigeren Zusatzbeiträgen finden. So ist der Beitragsrechner ein nützliches Tool, das den Verbraucher informiert und außerdem viel Geld ersparen kann.
Mit Krankenkasse Beitragsrechner Leistungen vergleichen
Bei der Entscheidung für eine Krankenkasse bzw. für den Wechsel zu einem neuen Anbieter dient der Krankenkassenbeitragsrechner als wichtige Entscheidungshilfe. Der Beitragssatz stellt nur einen Aspekt dar, der zu berücksichtigen ist. Weiterhin sollten Verbraucher auch das Leistungsvermögen der potenziellen Krankenkasse kennenlernen.
Eine gute Krankenkasse verfügt über ein umfangreiches Leistungsportfolio und bietet ihren Mitgliedern optimale Unterstützung im Krankheitsfall sowie attraktive Vorsorgekonditionen. Für den Vergleich von mehreren Krankenkassen und ihren Leistungen stehen neben den Beitragsrechnern auch sogenannte Vorteilsrechner zur Verfügung. Sie ermöglichen eine gute Übersicht über die Konditionen und die Leistungen der Krankenkassen.
Als nützlich erweisen sich auch die Krankenkassen-Vergleichsrechner. Sie berücksichtigen die Berufsgruppe, das Bundesland und das individuelle Bruttoeinkommen und zeigen, welche Krankenkasse ihren Mitgliedern den günstigsten Beitrag gewährt.
Krankenkasse Beitragsrechner für Selbstständige
Freiberufler und Selbstständige können den Krankenkassenbeitragsrechner ebenfalls nutzen. Diese Berufsgruppen werden entweder privat oder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Das Einkommen ist ausschlaggebend für die Höhe der Beitragssätze.
So geben Selbstständige zuerst ihren monatlichen Gewinn im Beitragsrechner ein. Außerdem sollten die Versicherten angeben, ob sie eine Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld haben bzw. haben wollen. Hier steht auch die Option für Krankengendanspruch ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit zur Auswahl. Bei der Berechnung des Beitragssatzes spielen außerdem auch die Gründungszuschüsse von der Bundesagentur für Arbeit eine Rolle.
Nach der Eingabe der Daten zum monatlichen oder jährlichen Gewinn, zum Krankengeldanspruch sowie zum Gründungszuschuss zeigt der Krankenkasse Beitragsrechner den Mitgliedsbeitrag. Einige Rechner führen auch einen Vergleich durch und ordnen die Angebote der Krankenkassen nach den günstigsten Konditionen. So erhält man zusammen mit der Berechnung des Beitrags auch eine Übersicht der Anbieter und kann sich für eine kostengünstige Variante entscheiden.
Durch den Beitragsrechner und den Beitragsvergleich lassen sich die besten Krankenversicherungen mit den attraktivsten Konditionen finden.
Sparen mit dem Krankenkassenvergleich
Ein Krankenkassenrechner ist nicht nur für Versicherte interessant, die ihre Kasse ohnehin wechseln wollen. Auch Verbraucher, die mit ihrem bisherigen Versicherer eigentlich zufrieden sind, können mit einem solchen Onlinetool schnell vergleichen, wie gut ihr gegenwärtiger Tarif in puncto Kosten und Leistungen im Vergleich zu anderen Anbietern und Tarifen abschneidet. Außerdem lässt sich mit dem Rechenprogramm ganz leicht ermitteln, wie sich die jeweiligen Beitragssätze mit sinkendem oder steigendem Einkommen verändern.
Auch Verbraucher, die mit der Selbstständigkeit liebäugeln und sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung anmelden wollen, können sich mit dem Beitragsvergleich schnell einen Eindruck von den zu erwartenden Kosten verschaffen.
- Krankenkassenrechner sind leicht zu bedienen und lassen je nach Anbieter unterschiedlich genaue Detailangaben zu den Wunschleistungen des neuen Versicherers oder etwaigen Bonuskriterien zu.
- Wer nur einen groben Überblick über die aktuell angebotenen Tarife gewinnen möchte, braucht also nur eine Basisversion.
- Eine solche fragt in der Eingabemaske lediglich die notwendigen persönlichen Daten des Interessenten ab.
- Dazu gehören beispielsweise Alter und Geschlecht, aber auch das Bundesland, in dem der Nutzer lebt sowie die Höhe des monatlichen Einkommens und den beruflichen Status als Arbeitnehmer, Selbstständiger, Auszubildender oder ALGII-Empfänger.
Je nach Krankenkassenrechner ist es außerdem möglich, den bisherigen Versicherer anzugeben. In der Ergebnisliste können die Tarife dann beispielsweise nach der größten Ersparnis im Vergleich zur aktuellen Situation sortiert werden. Wer hingegen detaillierte Vorstellungen von seinem Wunschtarif hat, kann auf einen Rechner zurückgreifen, der auch Angaben zur persönlichen gesundheitlichen Situation miteinbezieht. Beispielsweise gibt es Vergleichsseiten, auf denen Nutzer markieren können, ob sie normalgewichtig sind, ein Wanderzeichen abgelegt haben oder eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio vorweisen können. Des Weiteren sind Angaben zu den erwünschten Kassenleistungen möglich, etwa zu Wahltarifen, der Bezuschussung von Sehhilfen oder zu Bonusmodellen.
Nicht allein der Preis entscheidet
Bei Krankenkassentarifen muss die billigste Version nicht unbedingt die günstigste sein. Gerade Versicherungsnehmer mit Vorerkrankungen oder ältere Mitglieder, die erfahrungsgemäß häufiger zum Arzt müssen, zahlen hier oft mehr, da das jeweilige Leistungsspektrum zugunsten des günstigen Monatsbeitrages stark eingeschränkt ist. Alternative Heilbehandlungen wie Akupunktur oder Homöopathie sind in den günstigsten Tarifen meist nicht vorgesehen. Deren Kosten müssen also vom Patienten selbst getragen werden. Junge und gesunde Versicherungsunternehmer, die meist nur zu Routineuntersuchungen bei ihrem Zahn- oder Hausarzt vorstellig werden, brauchen in der Regel keine umfangreichen Leistungen.
Für sie ist daher auch eine Versicherung interessant, die ihren Mitgliedern Beitragsrückerstattung anbietet, wenn diese im vergangenen Jahr keine Kassenleistungen in Anspruch genommen haben. Die Höhe der Rückzahlung ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich und kann bis zu einer Monatsprämie betragen. Krankenkassenrechner helfen auch hier, aus der Vielzahl von Anbietern die passenden Tarife herauszufiltern. Dazu muss der Nutzer lediglich angeben, dass er ausschließlich Angebote mit Wahltarifen einsehen möchte. Anschließend kann er markieren, ob der Wahltarif die Beitragsrückerstattung, einen Selbstbehalt oder die Kostenerstattung für spezielle Heilmittel vorsieht.
Details machen den Unterschied
Zu den speziellen Arzneimitteln gehören beispielsweise Homöopathika oder Phytotherapeutika, die vorwiegend von Heilpraktikern oder Ärzten mit ganzheitlichem Ansatz verschrieben werden. Wahltarife sind daher nicht nur für gesunde Versicherungsnehmer, sondern auch für Anhänger alternativer Therapierichtungen interessant. Auch Selbstständige und Freiberufler, die eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse beantragen wollen, können vom Krankenkassenrechner profitieren, indem sie beispielsweise nur jene Angebote herausfiltern lassen, mit denen auch Selbstständige den Verdienstausfall bei Krankheit absichern können. Für Personen mit chronischen Erkrankungen hingegen sind auch die Serviceleistungen des Versicherers ein wichtiges Auswahlkriterium.
Gerade bei langwierigen Krankheitsverläufen oder komplexen Symptombildern, die von unterschiedlichen Ärzten behandelt werden, ist eine gute Betreuung und Einbindung der Krankenkassen schließlich von großer Bedeutung. Die meisten Krankenkassenrechner lassen daher auch eine Vorauswahl der gewünschten Mitgliederservices zu. So können Nutzer beispielsweise markieren, ob sie eine Ärztehotline wünschen, über die sie schnell einen Termin beim Facharzt erhalten, ob der Versicherer eine besondere Unterstützung bei Behandlungsfehlern anbieten soll oder ob sie eine Kasse vorziehen, die durch eine Geschäftsstelle und somit auch durch einen persönlichen Ansprechpartner vor Ort vertreten ist.
Letzteres ist für ältere Versicherungsnehmer oft besonders wichtig, während junge Kassenmitglieder die Kommunikation über die Telefonhotline oder per E-Mail vorziehen. Bei der Verwendung eines Tarifvergleichsrechners lohnt es sich also, ein paar Minuten mehr zu investieren, um sich mit der Funktionsweise und den verschiedenen Auswahlkriterien vertraut zu machen. Je detaillierter Sie schließlich angeben, welche Voraussetzungen Sie selbst mitbringen und welche Leistungen Sie wünschen desto treffsicherer findet der Rechner die Krankenkasse, deren Angebotspalette am besten zu Ihren gesundheitlichen Bedürfnissen und zu Ihrer Einkommenssituation passt.
Bei der Berechnung der Krankenversicherung fließen zahlreiche Faktoren ein: Während der Gesetzgeber bei gesetzlichen Kassen die Beitragshöhe weitgehend bestimmt, haben private Versicherer wesentlich mehr Freiheiten. So beziehen sie ihr Versicherungsrisiko mit ein, junge Gesunde profitieren zum Beispiel von attraktiven Konditionen.
Die Faktoren bei der Prämienberechnung
Bei der Antragsstellung wollen private Krankenversicherer mehrere persönliche Informationen wissen, allesamt bestimmen sie die konkrete Beitragshöhe. Die wichtigsten Faktoren sind das Alter, der Gesundheitszustand und Berufsrisiken. Beim Alter gilt der Grundsatz: je jünger beim Versicherungsabschluss, desto günstiger. Bei Älteren verlangen die Anbieter dagegen mehr, weil diese erstens im Schnitt häufiger medizinische Behandlungen benötigen. Zweitens haben die Versicherer für ältere Menschen, die zum ersten Mal eine private Versicherung abschließen, keine PKV-Altersrückstellungen für dieses erhöhte finanzielle Risiko vorgenommen. Deshalb steigen die Beiträge spätestens im Rentenalter massiv an.
Große Bedeutung kommt auch dem Gesundheitszustand zu. Interessierte sollten alle Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand und zu Vorerkrankungen gewissenhaft und ehrlich beantworten, ansonsten drohen später ein Leistungsausschluss oder ein Anstieg der Prämien. Sämtliche Erkrankungen, die aktuell mit erhöhten Kosten einhergehen oder die potenziell bald wieder Kosten verursachen, führen zu Risikoaufschlägen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Hausarzt. Mit solchen Aufschlägen müssen auch alle rechnen, die in besonderen gefährlichen Berufen arbeiten. Auch Rauchen sowie sehr risikobehaftete Hobbys bedeuten Mehrkosten.
Leistungen und Attraktivität der Anbieter
Bei der Berechnung der Krankenversicherung spielt auch der ausgewählte Leistungsumfang eine gewichtige Rolle. Privatversicherer dürfen im Gegensatz zu gesetzlichen Kassen unterschiedliche Leistungspakete anbieten, entsprechend stark weichen die Beitragshöhen ab. Zu den typischen Zusatzleistungen zählen unter anderem die Chefarztbehandlung, die Unterbringung in einem Ein-Bett-Zimmer im Krankenhaus und hohe Zuschüsse beim Zahnersatz. Bei einem besonders breiten Leistungspaket berechnen die Anbieter höhere Prämien. Jeder Interessierte sollte deshalb abwägen, ob er die einzelnen Leistungen tatsächlich benötigt.
Auf die Beitragshöhe wirken sich zusätzlich vereinbarte Selbstbehalte und Beitragsrückerstattungen aus. Bei einem Selbstbehalt übernehmen Versicherte bis zu der jeweiligen Obergrenze im Jahr sämtliche Kosten, erst darüber hinausgehende Summen begleicht die Krankenversicherung. Je höher dieser Eigenanteil liegt, desto geringere Prämien fordern die Dienstleister. Dieses Angebot lohnt sich aber nur, wenn Versicherungsnehmer mit hoher Wahrscheinlichkeit keine medizinischen Leistungen brauchen. Sie sollten sich zudem vergewissern, ob sie im Notfall den Selbstbehalt bezahlen können. Eine Beitragsrückerstattung offerieren viele Versicherungen, wenn Versicherte innerhalb eines Jahrs keine Kosten verursachen. Zum Teil liegen diese Beiträge hoch, sodass sich die Gesamtkosten bei Leistungsfreiheit in erheblichem Umfang reduzieren. Bei Selbstbehalten und Beitragsrückerstattungen nehmen Versicherungen meist präventive Maßnahmen wie Vorsorgeuntersuchungen aus.
Der Krankenversicherungsbeitrag entscheidet sich auch an der Frage, ob es sich um einen teuren oder um einen günstigen Dienstleister handelt. Zwischen den Versicherern existieren große Preisunterschiede. Verbraucher sollten deswegen einen umfangreichen Vergleich durchführen. Ein Beitragsrechner im Internet leistet hierbei wertvolle Hilfe. Die Nutzer geben alle Daten nur ein Mal an, anschließend erhalten sie die attraktivsten Angebote. Diese können sie mit ihren Details zum Leistungsumfang anschließend in Ruhe begutachten.
Zuschüsse durch den Arbeitgeber
Die persönliche Berechnung der Krankenversicherung hängt auch vom Berufsstatus ab. Selbstständige müssen zum Beispiel die komplette Prämie allein bezahlen. Angestellte erhalten dagegen einen Arbeitgeberzuschuss. Dieser beträgt in der Regel 50 % der Kosten. Der Arbeitgeber muss aber nicht mehr als bei einem Beschäftigten leisten, der Mitglied einer gesetzlichen Kasse ist. Bei einem sehr hohen Beitrag kann der tatsächliche Zuschuss deshalb unter 50 % liegen. Mögliche Beitragsrückerstattungen beeinflussen den Arbeitgeberzuschuss nicht. Daher sollten Arbeitnehmer Tarife bevorzugen, die sich durch besonders hohe Rückerstattungen auszeichnen.
Beamte stellen einen Spezialfall dar. Die staatlichen Arbeitgeber beteiligen sich direkt an den anfallenden Kosten, zum Beispiel an einer Rechnung des Arztes. Entsprechend benötigen Beamte keine private Krankenvollversicherung, sondern eine Zusatzversicherung. Da die Versicherung nur einen bestimmten Anteil der Kosten übernehmen muss, führt die Berechnung der Krankenversicherung zu niedrigeren Beiträgen als bei Selbstständigen und Angestellten.
Was beim Beitrag zur Kasse zählt
Wer prüfen will, ob er bei der Wahl seiner gesetzlichen Kasse auch finanziell den richtigen Griff gemacht hat, muss vor der Entscheidung den Krankenkassenbeitrag berechnen. Wie hoch der finanzielle Aufwand im Monat ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen ist das der Beitragssatz. Darüber hinaus zählt auch, ob die betreffende Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt und wie hoch dieser ist. Bei der Frage, wie der Krankenkassenbeitrag zu berechnen ist, spielt auch die Art der Mitgliedschaft eine Rolle. So zählen bei gesetzlich Pflichtversicherten andere Einkommen als bei freiwilligen Mitgliedern.
Der Beitragssatz in der GKV
Um den Krankenkassenbeitrag zu berechnen, ist zunächst der Beitragssatz wichtig. Dabei handelt es sich um den Prozentsatz, den die Krankenkasse berücksichtigt, um die Beiträge als Anteil vom Bruttolohn zu ermitteln. Dabei gilt der allgemeine Beitragssatz im Grundsatz für alle, die bei einer Krankheit Anspruch auf die Fortzahlung ihres Lohnes für einen Zeitraum mindestens sechs Wochen haben. Das trifft für ziemlich alle Arbeitnehmer und Auszubildende zu. Für Mitglieder, bei denen kein Anspruch auf Krankengeld besteht, gilt ein ermäßigter Beitragssatz. Er wird für die Beitragsberechnung bei Selbstständigen, die auf Krankengeld verzichten, herangezogen. Der ermäßigte Beitragssatz gilt auch für Hausfrauen, Arbeitslose, freiwillig versicherte Rentner und Studenten.
Durch das GKV-Weiterentwicklungsgesetz beträgt der allgemeine Beitragssatz seit dem 1. Januar 2015 einheitlich 14,6 Prozent. Diesen Beitrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber genau zu Hälfte. Jeder zahlt deshalb 7,3 Prozent. Das Besondere an diesem Beitragssatz ist jedoch, dass er nicht nur jederzeit steigen kann. Seine paritätische, sprich genau hälftige, Teilung wurde aufgehoben und der Satz von 7,3 Prozent für den Arbeitgeber festgeschrieben. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber in Zukunft keinen höheren Beitrag mehr für seinen Arbeitnehmer zahlen muss. Das gilt unabhängig davon, wie hoch der Beitragssatz in der Zukunft noch steigen wird.
Krankenkassen verlangen Zusatzbeiträge
Das neue System, das zugrunde liegt, um den Krankenkassenbeitrag zu berechnen, wird ganz deutlich beim Zusatzbeitrag. Seit Anfang 2009 bekommen die gesetzlichen Kassen Geld aus dem Gesundheitsfonds. Diese Zuweisung erfolgt nach einheitlichen Regeln. Kommt eine Kasse allerdings nicht mit diesem Geld aus, darf sie nach dem Willen des Gesetzgebers von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag einziehen. Diesen Zusatzbeitrag tragen Arbeitnehmer ganz allein. Der Arbeitgeber hat dadurch keine finanzielle Mehraufwendung. Er zahlt also auch weiter 7,3 Prozent, berechnet auf den Lohn des Arbeitnehmers. Unabhängig davon, ob dessen Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder nicht.
Wie hoch ein eventueller Zusatzbeitrag ausfällt, das legen die gesetzlichen Kassen in ihrer Satzung fest. Eine feste Obergrenze für dessen Höhe sieht das Gesetz nicht vor. Der zusätzliche Beitrag ist ein fester Teil des Kassenbeitrags. Deshalb wird er auch zur gleichen Zeit eingezogen. Arbeitnehmer bekommen ihn direkt vom Lohn abgezogen. Sie müssen ihn also einplanen, wenn sie ihren Krankenkassenbeitrag berechnen. Ihre Familienangehörigen zahlen keinen zusätzlichen Beitrag, wenn sie beitragsfrei über die Familienkrankenversicherung versichert sind. Für Arbeitslose wird neben dem allgemeinen Beitrag für die Kasse auch der Zusatzbeitragsatz von der Arbeitsagentur gezahlt. Bei Empfängern von Sozialhilfe oder Grundsicherung übernehmen Sozialamt oder Grundsicherungsamt diesen Beitragsanteil.
Eine Bemessungsgrenze deckelt den Beitrag
Die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse werden immer nur allerdings bis zu einer bestimmten Grenze erhoben. Das ist die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie ist zwar eine Berechnungsgröße in der Sozialversicherung, ist aber nicht unveränderlich. Jedes Jahr wird sie vom Gesetzgeber neu festgelegt. Bestimmt wird ihre Höhe von der Entwicklung der Löhne im Vorjahr. Sind sie im Durchschnitt gestiegen, steigt die Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls. Sind sie gesunken, gilt das auch für die Beitragsbemessungsgrenze.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist wichtig, um die Krankenkassenbeiträge zu berechnen. Für die monatlichen Beiträge aller Mitglieder ist sie der Deckel. Das gilt übrigens sowohl für Pflichtversicherte als auch für freiwillig Versicherte. Jeder Euro Einkommen, der über der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze liegt, fällt beim Beitrag unter den Tisch. Die Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung führt dennoch dazu, dass Mitglieder, die viel verdienen, einen höheren Beitrag zahlen. Wer wenig Lohn oder Einkommen hat, für den ist auch der Beitrag niedriger. Das ist das Solidarprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Beitragspflichtige Einkommen
Bleibt die Frage, welche Einkommen zählen, um die Krankenkassenbeiträge zu berechnen. Pflichtversicherte, in der Regel sind das Arbeitnehmer, zahlen Beiträge auf der Basis ihres monatlichen Bruttoeinkommens. Bei freiwilligen Mitglieder zählen bei der Berechnung des Beitrags dagegen alle Einkommen. Freiberufler oder Selbstständige die freiwillige Mitglieder bei der Kasse sind, müssen deshalb neben ihrem Einkommen auch andere Einkünfte, etwa aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalanlagen, bei ihrer Kasse angeben. Diese fließen dann in den Beitrag mit ein und zwar in der Summe wiederum bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.
Bei Rentnern unterscheidet die GKV zwischen Pflichtversicherten und freiwillig versicherten Mitgliedern. Pflichtversicherte Rentner bekommen den Beitrag zunächst nur auf ihre gesetzliche Rente berechnet. Hier trägt die gesetzliche Krankenkasse die Hälfte des Beitrags, ohne Zusatzbeitrag. Bezieht der Rentner Leistungen aus eine betrieblichen Altersversorgung, muss er den vollen Beitrag dafür allein tragen. Für Einmalzahlungen aus einer Direktversicherung gilt das ebenso. Rentner, die freiwillige Mitglieder in einer Kasse sind, zahlen einen vollen Beitrag auf die Summe aller ihrer Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für ihre gesetzliche Rente und den darauf basierenden Beitrag zahlt die gesetzliche Rentenversicherung die Hälfte vom allgemeinen Beitragssatzes dazu.